Emule weiterhin sicher

Begonnen von SkiFire, 03. Februar 2005, 17:11:11 Uhr

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SYSTRAY

Zitat von: American am 21. November 2005, 19:44:08 Uhr

Es ist nur Illegal, sich Geschützte werke herunter zu Laden ;)

;D das Thema hatten wir hier doch auch schon 1000 mal oder?!

gandal

Zitat von: <?php echo "IDENTITY"; ?> am 25. November 2005, 14:43:45 Uhr
;D das Thema hatten wir hier doch auch schon 1000 mal oder?!

Ich würde sagen, Du gehst jetzt mal nach Tibet ins Kloster. Wenn Du Dich dann selbst gefunden hast und dem was Du gefunden hast auch einen Namen geben kannst, würde ich mich freuen. Einen Namen, der Bestand hat, das ist doch ein Lebensziel.
         
Real Programmers code in binary

nexus

lol
ich geh jetzt auch mal ins kloster ;)
-Core 2 Duo E8400 (3,0 Ghz)
-Msi P45 Neo
-MDT 2GB
-Club3D Radeon 4850
- Samsung HD322HJ
-BQuiet 400 Watt
-Thermaltake Xaser Lanfire VM1000

ernte23

26. November 2005, 00:10:15 Uhr #43 Letzte Bearbeitung: 26. November 2005, 00:13:28 Uhr von ernte23
Du sprichst mir aus der Seele Gandal.

Zitat von: <?php echo "IDENTITY"; ?> am 25. November 2005, 14:43:45 Uhr
;D das Thema hatten wir hier doch auch schon 1000 mal oder?!

Und deine Namensänderung 2000 Mal.  ::)

SK8ER BOi

Zitat von: TorrentBase

Na ja darauf würde ich nicht direkt meine freiheit verwetten!
Aber ich glaube mein wohnsitz erlaubt mir das(Algerien...aber hier ist alles Legal.Ausser Homo-Ehe*LOL*)

tyco

Zitat von: AmericanIdiot am 26. November 2005, 09:56:03 Uhr
Aber ich glaube mein wohnsitz erlaubt mir das(Algerien...aber hier ist alles Legal.Ausser Homo-Ehe*LOL*)

:lol:  Dafür ist in Deutschland die Homo-Ehe legal!  :-X

Back to Topic: Das Landgericht Darmstadt hat heute entschieden, dass das Protokollieren von IP-Nummern im Fall einer Internet-Flatrate unzulässig ist.

Damit bleibt natürlich das Saugen von geschützer Software auch weiterhin illegal.

Speichern von Verbindungsdaten verboten (http://www.nickles.de/c/n/4664.htm)
Bitte keine Supportanfragen per PM stellen.

American

Irgendwie ist der Artikel komisch...

ZitierenWer sich im Internet einloggt erhält von seinem Provider eine IP-Nummer, die dann bei jeder Aktion im Internet verwendet wird. Dadurch lässt sich das Surfverhalten exakt protokollieren. Das Landgericht Darmstadt hat heute entschieden, dass das Protokollieren von IP-Nummern im Fall einer Internet-Flatrate unzulässig ist.

Bislang haben Provider wie T-Online protokolliert wie lange eine IP-Adresse von wem genutzt wurde und welche Datenmenge im Nutzungszeitraum transportiert wurde. Letzteres ist unzulässig, weil diese Protokollierung im Fall einer Flatrate für die Abrechnung nicht nötig ist. Somit müssen die IP-Adressen von Flatrate-Teilnehmern künftig sofort nach Beenden der Internetverbindung gelöscht werden.

Bei dem Satz

ZitierenBislang haben Provider wie T-Online protokolliert wie lange eine IP-Adresse von wem genutzt wurde und welche Datenmenge im Nutzungszeitraum transportiert wurde.

heisst es:

ZitierenLetzteres ist unzulässig

Somit ist nur das speichern des Transfers nicht erlaubt, das speichern der IP nummer aber dennoch.
Das Leben ist ein Geschenk, aber keiner hat mich gefragt, ob ich das Geschenk haben will.
Wenn dich einer fragt, ob du es haben willst, dann nimm es, fang von Vorne an und mach was draus.

Jede Beziehung geht mal durch eine Kriese. Wenn du das nicht kennst, dann weisst Du nicht was Liebe ist!


Dafür das Kinder auch Kinder sein dürfen

tyco

Zitat von: American am 25. Januar 2006, 13:44:30 Uhr
Somit ist nur das speichern des Transfers nicht erlaubt, das speichern der IP nummer aber dennoch.

Nein! Auch die IP muss sofort nach Verbindungstrennung gelöscht werden.

ZitierenDie T-Online AG muss die IP-Adressen von Flatrate-Nutzern sofort nach Beendigung der jeweiligen Verbindung löschen. So urteilte am heutigen Mittwoch die 25. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt in der Berufungsverhandlung zur erstinstanzlichen Entscheidung in der Klage des Flatrate-Nutzers Holger Voss (Az. 25 S 118/2005). Das bislang ebenfalls mitgespeicherte Volumen darf der Provider noch nicht einmal erheben, geschweige denn speichern. Die Kammer vertritt die Auffassung, dass diese Daten für eine Rechnungsstellung nicht erforderlich sind und deshalb deren Erhebung und Speicherung nach den Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes nicht zulässig ist. Die bislang über Voss erhobenen Daten müssen rückwirkend gelöscht werden. Für den Fall der Zuwiderhandlung droht T-Online ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro oder 6 Monate Haft, vollstreckbar gegen den Vorstand.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/68801
Bitte keine Supportanfragen per PM stellen.

Joey

Naja, auch egal, spätestens wenn das hier (http://www.heise.de/ct/aktuell/meldung/66857) Gesetz wird, ist das eh alles hinfällig.

Der Rechtstaat ist tot,
es lebe der Überwachungsstaat! :badteeth:
Wenn der Router routen tut, findet das der root gut!
Mirrors are more fun than television :)

MFG
Joey

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