Nachweis eines Schadens durch Übertaktung bei Athlon 64 CPU's?

Begonnen von Jimmy Johnson, 12. Februar 2006, 17:26:00 Uhr

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Jimmy Johnson

Kann/wird vom Händler bzw. von AMD selbst nachgewiesen werden, dass ein Athlon 64 939 Prozessor durch eine Übertaktung Schaden genommen hat. Hat schon mal einer von euch versucht einen durch Übertaktung kaputt gegangenen Athlon 64 Prozessor beim Händler oder AMD auszutauschen?

P.S.: In meinem Fall geht es um einen Athlon 64 3000+ Venice mit E3 Stepping, den ich gern übertakten würde.

gschissenberger

so schnell bekommst du deine cpu schon nicht geschrottet!

gib (@air) micht mehr als 1,6v und halte ihn unter 55°
...dann hält er höchstwahrscheinlich** 10 jahre und mehr.


**höchstwahrscheinlich desshalb,
weil man natürlich nie 100% sicher sein kann.
auch nicht bei einer cpu die mit standardtakt und standard vcore läuft.

mir ist jedenfalls noch nie eine cpu abgeraucht und ich takte sie eigentlich immer alle (knapp9 ans limit.



grüsze
mein rechner  


Jimmy Johnson

Ich danke dir für deine Antwort, aber ich bezweifle wirklich, dass ein Athlon 64 1800@2700Mhz über ein Jahr durchhält und hier wieder Stichwort Elektromigration. Das kann natürlich von Fall zu Fall anders sein, das Risiko bei dem Takt; ist aber sehr hoch. Meine eigentliche Frage ist aber immernoch nicht beantwortet: ist der Händler/AMD in der Lage ein Defekt durch Übertaktung nachzuweisen bzw. wird das getan (da die Kosten für solche Nachweise den Wert  des Prozessors meist weit übersteigen)?

Schwermetaller

Wenn die Übertaktung offensichtliche Spuren hinterlassen hat (Brandspuren etc.), dann ist es mit der Garantie natürlich Essig. Da solche Spuren bei aktuellen Prozessoren auch im kleineren Rahmen unter dem IHS (Integrated Heatspreader) stattfinden können, sind sie dann nur für denjenigen sichtbar, der die CPU zerlegt. Und wer das sein wird, beantwortet sich glaub ich selbst. ;)

In der Regel laufen die Garantieabwicklungen mittlerweile bei vielen Fachhändlern ohnehin so ab, dass das Produkt erst eingeschickt wird und du nach Prüfung durch den Hersteller ein neues bekommst. Vorabtausch findet nur noch recht selten statt bzw. in Abhängigkeit von Produkt und Herstellervorgabe bezüglich RMA. Allerdings hat der Händler auch im Falle eines Vorabtauschs das Recht, sollte sich der Hersteller auf "damaged by User" festlegen, dir das bereits ausgehändigte Produkt nachzuberechnen. Hier hilft ein Blick in die AGB.

Mal ganz davon abgesehen hab ich auch schon recht interessante Erfahrungen mit einem 3500er A64 @ 2,6GHz sammeln dürfen. Nach Ausfall der Kühlung hat sich dieser bis auf ???°C erwärmt und dann abgeschaltet. Hab das allerdings erst bemerkt, nachdem schon alles zu spät war, da ich nicht zugegen gewesen bin. Als ich den Rechner dann neu gestartet habe, gabs ne Fehlermeldung seitens des BIOS. Da hier eigentlich nichts zu finden war, hab ich nur noch die Temperaturen im BIOS überprüfen wollen und dort unglaublich fantastische 105°C angezeigt bekommen. Danach wurde es schlagartig dunkel und dies blieb es auch. Lange Rede kurzer Sinn - der Prozesser läuft immer noch. Zwar waren Kühler- und Boardwechsel nötig, aber er ließ sich wiederbeleben -->http://www.hwe-forum.de/index.php/topic,12051.msg99573.html#msg99573 (das Ende einer langen Geschichte ;) ). Ergo halten die Teile ne ganze Menge aus. :badteeth:





Das Leben ist eine lange und schmerzhafte Krankheit, die nur durch den Tod geheilt werden kann. (Spike Milligan, "Puckoon")
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