Pin nach CPU-Kauf abgebrochen

Begonnen von Morlous, 01. August 2006, 15:52:14 Uhr

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Morlous

Hallo Leute,

ich hab mir eine Athlon 64 3700+ CPU, So754, Clawhammer gekauft und als ich sie nach der Lieferung ausgepackt habe, sah ich das 1 Pin (der letzte in der ersten Reihe, wenn die markierte Ecke nach rechts-unten zeigt) abgebrochen oder abgeschnitten wurde.

Nun die Frage des Obernoobs: Funktioniert die CPU nun noch einwandfrei oder schiess ich mir was wenn ich sie einsetze? Oder wozu taugt dieser 1 Pin?

MFG

Morli

Schwermetaller

Sieht dein Prozessor pinmäßig wie der unten gezeigte aus? Dann wäre alles in Ordnung. Sollte wirklich ein Pin fehlen, also noch der Rest von ihm zu sehen sein, dann kannst du dir mit etwas Glück von einem Goldschmied oder ähnlichem Handwerker einen neuen setzen lassen. Wozu der evtl. fehlende Pin gut ist kann ich dir auch nicht sagen, recht wahrscheinlich ist aber, das der Rechner mit einer entsprechend "defekten" CPU entweder nur sehr widerwillig startet oder es gleich vorn vornherein bleiben lässt. Noch mehr sollte also nach dem Einbau nicht kaputt gehen.





Das Leben ist eine lange und schmerzhafte Krankheit, die nur durch den Tod geheilt werden kann. (Spike Milligan, "Puckoon")
RechnerVisit me?

Morlous

Ja, er sieht so aus wie auf dem Bild nur das es eben der letzte Pin in der ersten Reihe weg ist. :-(
Muss ich eben schauen was ich nu mache.
Immer der selbe Shice mit Ebay. Zum K....

Aber vielen Dank fuer deine Antwort.

gschissenberger

zurück damit!
...is doch ein witz  >:(
mein rechner  


American

Genau, zurück geben. Wenn in der beschreibung bei ebay damit nichts stand, bei ebay als Streitfall melden wenn der Verkäufer sich weigert.
Das Leben ist ein Geschenk, aber keiner hat mich gefragt, ob ich das Geschenk haben will.
Wenn dich einer fragt, ob du es haben willst, dann nimm es, fang von Vorne an und mach was draus.

Jede Beziehung geht mal durch eine Kriese. Wenn du das nicht kennst, dann weisst Du nicht was Liebe ist!


Dafür das Kinder auch Kinder sein dürfen

tyco

Zitat von: American am 01. August 2006, 22:23:51 Uhr
Genau, zurück geben.

Wenn es kein Händler war, dann hat er schlechte Karten. Das sollte doch mittlerweile bekannt sein. Gebraucht und ohne Garantie.....sowas kauft man nicht bei Ebay. Dazu gibt es zuviele Abzocker.
Bitte keine Supportanfragen per PM stellen.

American

Zitat von: tyco am 01. August 2006, 23:03:24 Uhr
Wenn es kein Händler war, dann hat er schlechte Karten. Das sollte doch mittlerweile bekannt sein. Gebraucht und ohne Garantie.....sowas kauft man nicht bei Ebay. Dazu gibt es zuviele Abzocker.

Dieser Satz hat kaum bedeutung, auch wenn es überall bei steht. So war doch mal ein gerichtsurteil, der Verkäufer musste dennoch haften. Und wenn eh nichts davon in der Beschreibung stand, ist es eh nicht rechtens.
Das Leben ist ein Geschenk, aber keiner hat mich gefragt, ob ich das Geschenk haben will.
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Dafür das Kinder auch Kinder sein dürfen

tyco

Zitat von: American am 01. August 2006, 23:56:59 Uhr

Dieser Satz hat kaum bedeutung, auch wenn es überall bei steht. So war doch mal ein gerichtsurteil, der Verkäufer musste dennoch haften. Und wenn eh nichts davon in der Beschreibung stand, ist es eh nicht rechtens.

Ich bin zwar kein Jurist, aber ich denke hier irrst Du, wenn die Garantie im Angebot schon ausgeschlossen wird.

ZitierenGewährleistung beim Privatverkauf
Die gesetzliche Gewährleistung gilt auch bei Verträgen zwischen Privatpersonen. Dies gilt sowohl für gebrauchte als auch für neue Ware. Also unterliegt man grundsätzlich auch beim Privatverkauf der Gewährleistungspflicht, jedoch finden hier die Regelungen zum Verbrauchsgüterkauf (§474 ff) keine Anwendung! Die Privatperson kann (im Gegensatz zum Unternehmer) die Gewährleistung gem. §444 ausschließen. Auf den Ausschluss der Gewährleistung sollte vor allem bei Verkäufen in Foren oder bei Internetauktionen á la Ebay explizit hingewiesen werden, um spätere Komplikationen im voraus auszuschließen.
Desweiteren findet der §476 (Beweislastumkehr) beim Privatverkauf keine Anwendung (Beweislast liegt durchgehend beim Käufer).

http://www.verbraucher-urteile.de/kauf/ebay.html
Bitte keine Supportanfragen per PM stellen.

American

Ich bin auch kein Jurist, nur habe ich mal vor gut nem Jahr war das, ein Bericht gesehen / gelesen dass so ein Hinweis unter der Auktion keine Bedeutung vorm Gericht hat. Nun ja, auch wenn der Satz dort stand, ist in der Beschreibung nicht beschrieben das die CPU defekt ist, ist es ne Täuschung (meine ich doch) und er hat das Recht auf seiner Seite.
Das Leben ist ein Geschenk, aber keiner hat mich gefragt, ob ich das Geschenk haben will.
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Dafür das Kinder auch Kinder sein dürfen

Speedy23

02. August 2006, 01:24:36 Uhr #9 Letzte Bearbeitung: 02. August 2006, 01:26:45 Uhr von Speedy23
Es wird soweit ich weiß,darauf hingewiesen das man defekte Artikel als solches deklarieren soll und in die entsprechende Rubrik einsortiert.
Ich kann ja auch kein Auto als funktionstüchtig verkaufen und der Motor fehlt dann.Is ja das gleiche im Prinzip wie mit dem Pin.
€HrLiChK€It W@€hRt @m L@€nG$T€N !


gschissenberger

stimmt.
wird bei ebay .....defekte ware als i.O verkauft/....weicht die ware stark von der beschreibung ab/.....oder wird garnicht geliefert,
muss der verküfer die wahre zurücknehmen.

tut er das nicht, wird er gesperrt und ebay entschädigt den käufer.
....die entschädigung ist nach dem verkaufspreis gestaffelt (und es wird halt immer nur ein teil erstattet)

wenn der verkäufer also kein absoluter abzocker is, ...wird er hoffentlich lieber grade stehn, als seinen account zu verlieren.

in meinem fall (gar keine ware bekommen) hab ich 3/4 (iirc 75€ von 100) zurückbekommen.
(musste aber irgendeinen brief unterschrieben an ebay schicken, ...wird einem aber eh alles erklärt)

einen versuch is es also sicher wert.

mein rechner  


tyco

Zitat von: gschissenberger am 02. August 2006, 01:39:24 Uhr
...tut er das nicht, wird er gesperrt und ebay entschädigt den käufer.
....die entschädigung ist nach dem verkaufspreis gestaffelt (und es wird halt immer nur ein teil erstattet)

Hehe...nicht schlecht...das wusste ich noch nicht.

Nun ist es aber so, dass der Käufer (ich sag das mal so) auch den PIN abgebrochen haben kann. Und die Beweislast (s. oben) liegt beim Käufer.
Bitte keine Supportanfragen per PM stellen.

Speedy23

Zitat von: tyco am 02. August 2006, 01:48:24 Uhr
Nun ist es aber so, dass der Käufer (ich sag das mal so) auch den PIN abgebrochen haben kann. Und die Beweislast (s. oben) liegt beim Käufer.

Da beisst sich die Katze in Schwanz...is doch dann echt fürn A****
€HrLiChK€It W@€hRt @m L@€nG$T€N !


gschissenberger

Zitat von: tyco am 02. August 2006, 01:48:24 Uhr
Nun ist es aber so, dass der Käufer (ich sag das mal so) auch den PIN abgebrochen haben kann. Und die Beweislast (s. oben) liegt beim Käufer.

da hast du allerdings auch wieder recht.  :-\
...denn der werte verkäufer wird wohl einfach behaupten vor dem versand wäre alles i.O gewesen.
und in einem so unklaren fall wird dann ebay leider auch nicht gleich mit ausschluss drohen und er kommt ungeschoren davon.

->käse
mein rechner  


Morlous

02. August 2006, 12:09:36 Uhr #14 Letzte Bearbeitung: 02. August 2006, 15:12:00 Uhr von Morlous
Naja, ich hab nen mal angeschrieben und ihn um Umtausch gebeten. Immerhin gibt er laut Artikelbeschreibung 1 Jahr Gewährleistung. Was das Rechtliche angeht, hab ich überhaupt keinen Schimmer.
Ich hätte die CPU ja auch im Fachhandel gekauft, würde sie denn noch vertrieben werden.

Sollten alle Stricke reissen muss ich wohl auf die Goldschmied-Option des werten Schwermetaller zurückgreifen. :-|

Editiert um 15.13:

Der Verkäufer war überaus kooperativ und gewährt einen vollen Umtausch. Glück für mich, nich?! :)

Speedy23

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gschissenberger

Zitat von: Morlous am 02. August 2006, 12:09:36 Uhr
Der Verkäufer war überaus kooperativ und gewährt einen vollen Umtausch. Glück für mich, nich?! :)

passt!
...freut mich zu hören.  :)
mein rechner