Rechtliche Fragen - Datenschutz

Begonnen von screenboy, 20. November 2006, 12:37:09 Uhr

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screenboy

Habe nix brauchbares dazu im Netz gefunden, vielleicht kann mir ja einer weiterhelfen. Vorweg: Dass es illegal ist Raupkopien zu verwenden weiß ich, ich mache das auch nicht.
Man liest ja andauernd von irgendwelchen Abmahnungswellen, weil wieder irgendwelche Leute irgendwas illegal aus dem Netz laden. Wenn sie beim Laden der Software, bzw. der Filme, etc.. erwischt werden zieht ja nicht das Datenschutzgesetz, dafür können sie ja belangt werden. Was mich interessiert: Wie sieht es allerdings aus, wenn man einfach ein paar MP3s auf seiner Festplatte hat oder irgendeine Raupkopie installiert hat. Dürfen die einen PC von einem Privatanwender durchleuchten und wenn die was finden die Polizei schicken? Ich dachte immer, dass das nicht der Fall ist, da die sich ja selber Strafbar machen würden, wenn die sich auf einen Rechner hacken. Wie ist das nun genau? Was im Zusammenhang auch noch erwähnenswert ist. Microsoft verweigert ja nur das Update wenn man kein original Windows hat, aber könnten die auch rechtliche Schritte einleiten?
Hacken ist ja für den Privaten PC nutzer illegal, dann kann es ja nicht sein, dass die Firmen das dürfen, oder?

Krankerippe

Dürfen dir Firmen auch nicht. Die Ermittlungen stützen sich quasi immer erst einmal auf verbindungsprotokolle - und die liegen ja nicht auf deinem Rechner...
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LeMurmel

Es wird folgendermaßen ermittelt (jeweils Kurzfassung):

Beispiel 1: Filesharing, Methode 1
1. P2P-Server wird identifiziert und ausfindig gemacht
2. Zuständige Behörde übernimmt Hausdurchsuchung und beschlagnahmt den Server
3. Die Logdateien des Servers werden durchsucht
4. Mit den IP/TimeStamps werden Informationen von den Netzbetreiben abgefragt
5. Zuordnung der Daten zu konkreten Haushalten/Personen
6. Hausdurchsuchung

Beispiel 2: Filesharing, Methode 2
1. Es wird ein P2P-Client ins Netzwerk eingebracht, dieser sucht nach Uploads der Netzwerkteilnehmer und loggt IP/TimeStamps mit
2. Mit den IP/TimeStamps werden Informationen von den Netzbetreibern abgefragt
3. Zuordnung der Daten zu konkreten Haushalten/Personen
4. Hausdurchsuchung

Beispiel 3: DAU macht Software Updates
1. Unbedaufter User ist der Meinung mit seiner gecrackten Software ein Update durchzuführen
2. Softwarehersteller bemerkt doppelte/falsche Seriennummer und gibt IP/TimeStamp an zuständige Behörde weiter
3. Mit den IP/TimeStamps werden Informationen von den Netzbetreibern abgefragt
4. Zuordnung der Daten zu konkreten Haushalten/Personen
5. Hausdurchsuchung

Beispiel 4: schlechte Nachbarn/Freunde
1. Personen aus dem Umfeld des Verdächtigen melden Verdacht
2. Hausdurchsuchung


Andere Mittel als diese sind meines Wissens nicht erlaubt.
Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist in der Praxis erheblich größer als in der Theorie.

Krankerippe

Beispiel 3 dürfte aber auch nur legal sein, wenn der nutzer über die übertragenen daten (Seriennummer!) vorher informiert wurde.
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LeMurmel

Ja, er wurde darüber informiert.
Schliesslich hat er die EULA- & Datenschutzbestimmungen während der Installation aktzeptiert, wenn er sich das nicht durchliest - selber Schuld ;)
Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist in der Praxis erheblich größer als in der Theorie.

Krankerippe

Ja... ist aber auch nicht überall der fall das es drinsteht...
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LeMurmel

Jo ich weiß, allerdings wird das immer seltener.
Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist in der Praxis erheblich größer als in der Theorie.

screenboy

OK, dann bin ich ja jetzt auch schon ein bischen schlauer ;-).

Halten sich den alle Firmen an die Datenschutzbestimmungen? Gerade von Mircrosoft liest man ja immer wieder so einiges.

Krankerippe

Tjaa... ich glaube da ist Microsoft besser als sein Ruf, zumindest hab ich noch nicht gehört, dass jemand der nen schwarzes Windows hatte, hopps genommen wurde.
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gandal

Jemanden hopps zu nehmen hat ursächlich gar nichts mit der Einhaltung von Datenschutzbestimmungen zu tun.
         
Real Programmers code in binary

Krankerippe

ja, ich meinte nur, dass sie die daten zumindest nicht zur verfolgung benutzen... und dass ist, denk ich, das gravierenste.
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gandal

Das würde ich so jetzt mal nicht sehen. Wenn man sich überlegt, wer und wo überall Daten sammelt, ist das sehr bedenklich.
Google ist auch so einer. Die können Dir sagen, was Du vor 3 Jahren um 22:14 gesucht hast.

Das ist wie das Urteil zum Download. Die Telekom hätte die Daten nicht speichern dürfen (Prozess wurde gewonnen), die Daten konnten aber verwendet werden.
Ich bin natürlich nicht für ein Verfahren nach dem Motto: Flatrate = keine Verfolgung/Ermittlungmöglichkeit = Freikarte für INET-Kriminalität

Es ist aber ein Beispiel dafür, welche Wege da beschritten werden. Sie haben scheinbar nichts mit einander zu tun ...
Und nur weil man noch keinen in die Pfanne gehauen hat, bedeutet das noch lange nicht, daß man sich an die Datensammlung gewöhnen muß und nie etwas passiert. Ich bin grundsätzlich immer dagegen, weil es oft einfach nicht nötig ist.
         
Real Programmers code in binary

Perfect Pascha

guck dir mal die aktuelle CT an, da gibts nen artikel zum "anonymen internet"
Die Grenzen des Möglichen lassen sich nur dadurch bestimmen,
dass man sich ein wenig über sie hinaus ins Unmögliche wagt.

!!! Mein System !!!

Microsoft is not the answer, it's the question and the answer is NO