28. März 2024, 10:25:47 Uhr

ASUS EAH4850

Begonnen von Archelios21, 24. Dezember 2008, 23:38:36 Uhr

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Archelios21

Hallo,

erst einmal frohe Weihanchten!

Ich habe von meinen Eltern eine Asus EAH4850 geschenkt bekommen. Nun habe ich die Karte direkt eingebaut ( vorher natürlich alle laten Treiber etc. gelöscht.).

Nach dem booten mit der Karte hatte ichd riekt von Anfang an starke Pixelfehler. Diese zogen sich bis zum  Windowsladebildschrim hin. Sobald ich in Windows war, waren die Pixelfehler weg und ich habe Ati treiber installiert. Nach dem Reboot hatte ich immer noch die Pixelfehler beim booten. In Windows waren sie wieder weg aber in 30sekunden abständen kam immerdes Ati Recover Program und hat den Treiber zurückgesezt. Woran könnte es liegen. Aufgrund der Grafikfehler beim booten tippe ich auf einen Defekt der KArte oder?
Also ich betreibe an der Karte einen VGA TFT mit dem beigefügtem Adapter. Nun habe ich erst einmal meien alte Karte drin, diese läuft einwandfrei.

Mein System:
MB: Asus M2R-FVM
CPU: AMD Athlon 64 X2 3800+
Ram:  3GB DDR-2
Aktuelle Graka: Nvidia 6800GS

Für eure Hilfe bin ich euch sehr dankbar.

Vg

Archelios21


slaves

mit was hast du die alten treiber gelöscht?

ich würd da zur sicherheit nochmal mit dem driver cleaner rübergehn und es dann nochmal versuchen http://www.chip.de/downloads/Driver-Cleaner-PE_13009243.html
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Sapphire HD3870 @Arctic Accelero S1+2*120mm Scythe Slipstream
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MacBook Pro 13" 2,4 GHz / 4 GB RAM  / NVIDIA Geforce 320M
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Archelios21

Also ich habe drivercleaner benutzt.

Was mich nur wundert ist, das ich die Pixelfehler schon beim BiosladeScreen habe, da wird doch normalerweise noch kein Treiber angesprochen oder?

NEMESIS

Ich würde die Karte umtauschen.


Archelios21

Jo,

jetzt steht auf der Händler seite, das die nur nach 7 Tagen direkt die Ware austauschen aus Kulanz. Ansonsten müssen sie es einschicken, nur haben meine eltern die krte vor 14 tagen gekauft. Meint ihr die schicken die jetzt erst ein?

slaves

25. Dezember 2008, 10:09:14 Uhr #5 Letzte Bearbeitung: 25. Dezember 2008, 10:13:40 Uhr von slaves
der händler hat das recht die karte zunächst zur reparatur einzuschicken (und dies 2mal), beim dritten mal hast du erst das recht auf eine neue karte bzw auf eine preisminderung....
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Archelios21

Auch wen die Karte von Anfang na defekt ist? Somit hat er ja seine Erfüllungsplficht noch gar nicht geleistet.

slaves

Nach dem § 434 des BGB liegt in deinem Fall ein Sachmangel vor. Nun müsstest du eigentlich auch noch beweisen, dass die Grafikkarte vor dem Gefahrenübergang (d.h. bei dem Übergang der Verantwortung über einen Gegenstand vom Händler zum Käufer) schon defekt gewesen sein muss. Ich denke, dass das in deinem Fall unmöglich ist, aber auch unnötig, da es im Interesse des Händlers ist einen zufrieden Kunden zu hinterlassen.
Deshalb stehen dir nun folgende Rechte zu:

1. Nacherfüllung
Somit kannst du auf die Beseitigung des Mangels bestehen bzw. auf die Lieferung einer mangelfreien Ware.

2. Rücktritt vom Kaufvertrag bzw. die Minderung des Kaufpreises
Wobei du aber dem Händler eine angemessene Frist zur Nacherfüllung geben musst.

In deinem Fall bleibt dir wohl nichts anderes übrig als dem Verkäufer die Frist zur Nacherfüllung bzw. die Anzahl dieser (es müssen mindestens 2 Reparaturversuche gewährt werden)
zu gewähren und die Grafikkarte einschicken zu lassen.
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Mampfhamster

Kann leider einige Wochen so ein Vorgang, aber bei neuen Produkten hat man immer mindestens 1 Jahr Garantie, ist gesetzlich vorgeschrieben.

Und wenn die Ware defekt ist, ist der Händler dazu verpflichtet, die Ware zu testen und/oder ggf. einzuschicken. Also steht dir eine neue Karte zu, außer die Karte macht beim Testen keine Probleme.

Und zu 7 Tagen Kulanz: Jeder Kunde (erst recht bei Onlinekauf) hat das Recht auf 14 Tage Widerrufszeit!

slaves

25. Dezember 2008, 18:32:10 Uhr #9 Letzte Bearbeitung: 25. Dezember 2008, 18:35:13 Uhr von slaves
Zitat von: Mampfhamster am 25. Dezember 2008, 18:28:31 Uhr
Also steht dir eine neue Karte zu, außer die Karte macht beim Testen keine Probleme.

Nein, ihm steht nur eine neue Karte zu, wenn die Reparaturzeit für den Kunden unangemessen lang wäre.

Und zum Widerrufsrecht: Es ist wahr, dass dem Käufer beim Fernabsatz ein Widerrufsrecht zusteht, wobei aber der Verkäufer berechtigt ist die Frist selbst zu bestimmen. Da er dies vor dem Kaufvertrag in seinen AGBs festgesetzt hat, ist der Kunde damit einverstanden und kann auch auf keine längere Frist bestehen.
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gschissenberger

welches netzteil werkt in deinem rechner?
ans netzteil angschlossen ist die karte ja, oder?
mein rechner  


NEMESIS

Zitat von: slaves am 25. Dezember 2008, 18:32:10 Uhr
Und zum Widerrufsrecht: Es ist wahr, dass dem Käufer beim Fernabsatz ein Widerrufsrecht zusteht, wobei aber der Verkäufer berechtigt ist die Frist selbst zu bestimmen. Da er dies vor dem Kaufvertrag in seinen AGBs festgesetzt hat, ist der Kunde damit einverstanden und kann auch auf keine längere Frist bestehen.

Laut Gesetz kann man innerhalb von 14 Tagen bei einer Onlinebestellung,
ohne Angabe von Gründen, die Ware auf Kosten des Verkäufers zurückschicken und
den Vertrag widerrufen - egal was in der AGB des Verkäufers steht.


slaves

Zitat von: NEMESIS am 25. Dezember 2008, 19:41:05 Uhr
Laut Gesetz kann man innerhalb von 14 Tagen bei einer Onlinebestellung,
ohne Angabe von Gründen, die Ware auf Kosten des Verkäufers zurückschicken und
den Vertrag widerrufen - egal was in der AGB des Verkäufers steht.

Ja du hast recht, da hier das Fernabsatzrecht gilt. Ich habe aber grad einen Paragraphen gefunden in dem drin steht, dass wenn die Pflichtangaben zur Widerrufsfrist falsch oder fehlerhaft sind (in diesem Fall trifft das zu) der Käufer ein 6-monatiges Widerrufrecht erlangt! (§ 312c)

Versuch einfach mal, wenn der Händler sich nicht kulant zeigt, auf diesen Paragraphen anzuspielen. :)
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NEMESIS

Netter Paragraph, ist aber eigentlich §355 Abs. 3 (http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html) der dann wiederum auf §312c verweist.
Wobei ich das jetzt nicht für relevant halte,
da der Händler ja nichts falsches über das Widerrufsrecht behauptet hat,
es geht ja nur darum, dass die innerhalb der 7 Tage direkt umtauschen, wenn man nochmal genau liest.

Also höchstwahrscheinlich dumm gelaufen für Archelios21,
es sei denn, es sind noch keine 14 Tage bzw genau 14 Tage verstrichen,
dann würde ich schnell noch ne Email schreiben...


Archelios21

Ich habs ja persönlich bei NSogard.de gekauft. der laden ist bei mir umme ecke. Ich fahr am samstag da mal hin und hoffe auf etwas mehr kulanz imw eihanchtsgeschäft.
Also die Karte ist wohl definitv kaputt. In nem anderen rechner getestets wo aktuel ne 4850er werkelt und da auch die grafikfehler

slaves

Zitat von: NEMESIS am 25. Dezember 2008, 19:41:05 Uhr
Laut Gesetz kann man innerhalb von 14 Tagen bei einer Onlinebestellung.

Hast du es übers Internet bestellt oder nicht? Das ergibt dann nämlich unterschiedliche Rechtslagen.
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Archelios21

Wurde persönlich imLaden gekauft.