Antwort: Ja, mit dem Anschaltedatum Ihres Anschlusses an Ihrem neuen Wohnort beginnt eine neue Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.
Was für eine Unverschämtheit!
@ t1h0eh: nun, wenn deine Freundin gegenüber einem D2 Mitarbeiter tatsächlich gesagt hat, dass sie in einen günstigeren Tarif wechseln möchte, dieser ihr aber einen Umzugauftrag erstellt hat, dann war das wohl eine falsche Beratung, über die ich mich auch beschweren würde.
Entweder geht dann auf Kulanz noch etwas oder ggf. per Fernabsatzgesetz. Also Umzugsvertrag rückgängig machen, alten Vertrag weiterzahlen (Anschluss deaktivieren lassen) und bei nächster Gelegenheit kündigen. Ist halt n Rechenexempel.
In einen günstigeren Tarif wechseln geht bei allen Anbietern i.d.R. nur durch Kündigung des alten Vertrages und Neuabschluss. Probemloser und oft auch innerhalb der Laufzeit möglich ist aber der Wechsel auf einen gleichteuren, aber leistungsfähigeren Tarif. Hierfür nehmen die Anbieter eine geringe Welchselgebühr und die Laufzeit verlängert sich natürlich auch.