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Internet und Co. => Internet allgemein => Thema gestartet von: LuRana am 26. Januar 2008, 19:44:58 Uhr

Titel: Internetanzeigen bzw E-Bay
Beitrag von: LuRana am 26. Januar 2008, 19:44:58 Uhr
Hi hab da mal ne Frage bezüglich der Artikel..

bei Geizhals gibtz ne Option folgendes anzuklicken:
Der Inserent hat beim Eintragen dieser Anzeige erklärt, daß er auf die angebotenen Waren keine Gewährleistung, Umtausch-, Widerrufs-, oder Rückgaberechte gibt.

bei Ebay kenn ich mich nicht so aus..

nun zum BSP.. ich kaufe mir was über ne Geizhalsanzeige und merke das die Ware kein Original ist.. was kannich tun? der Anbieter meint es steht nirgendz im Angebot das es Original ist und außerdem meint er habe die obrige Option auch angeklickt..

Pechgehabt? Reingefallen? oder is da noch was zu machen?

mfG
Titel: Re: Internetanzeigen bzw E-Bay
Beitrag von: kmailman4 am 26. Januar 2008, 20:17:37 Uhr
Ich glaube jeder Anbieter oder wer Plattformen zu verfügung wo man was kaufen oder verkaufen kann muss überprüfen oder sicherstellen das es Originale sind.Ich denke der Gesetzgeber wird da auch was gegen haben wenn man plagiate verkauft.
Titel: Re: Internetanzeigen bzw E-Bay
Beitrag von: LuRana am 26. Januar 2008, 20:21:30 Uhr
jop nur was heißt das gnau für denjenigen jetzt?

ich mein laut Anzeige hat er selber kein Plan und vertraut auf den Bieter, er hatz am Dachboden gefunden..

Titel: Re: Internetanzeigen bzw E-Bay
Beitrag von: kmailman4 am 27. Januar 2008, 00:37:43 Uhr
Um was für einen Artikel geht es denn?Was hat er den auf dem Dachboden gefunden?
Titel: Re: Internetanzeigen bzw E-Bay
Beitrag von: LuRana am 27. Januar 2008, 02:12:54 Uhr
um eine "Marken"Uhr,...
Titel: Re: Internetanzeigen bzw E-Bay
Beitrag von: kmailman4 am 27. Januar 2008, 03:09:39 Uhr
Das ist doch verboten nachgemachte Ware zu verkaufen.Meiner Meinung nach hat der Verkäufer sich strafbar gemacht.Ob er nun wusste ob es gefälschte Ware ist oder nicht davon hätte er sich vor dem Verkauf überzeugen müssen.