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Netzwerke => Netzwerke allgemein => Thema gestartet von: Casemodder am 10. Januar 2008, 21:41:40 Uhr

Titel: Freigeben aber kann ned drauf zugreifen...
Beitrag von: Casemodder am 10. Januar 2008, 21:41:40 Uhr
Ich hab bei meinem 2PC eine komplette Festplatte freigegebn (alle rechte usw, schreiben und lesen) und auf meinen Laptop als Netzlaufwerk verbunden. ICh sehe sie auch im Arbeitsplatz aber kann auf die Platte nichts schreiben.

Wie muss ich das einstellen? Eigentlich hat eh jeder User alle rechte....
Titel: Re: Freigeben aber kann ned drauf zugreifen...
Beitrag von: tyco am 13. Januar 2008, 12:22:27 Uhr
Hast Du eine Personal Firewall auf dem Rechner installiert?
Titel: Re: Freigeben aber kann ned drauf zugreifen...
Beitrag von: Casemodder am 16. Januar 2008, 18:33:48 Uhr
ne...hab ich nicht...
Titel: Re: Freigeben aber kann ned drauf zugreifen...
Beitrag von: Masso am 16. Januar 2008, 18:42:34 Uhr
Hast du auch die datei und druckerfreigabe installiert?
Titel: Re: Freigeben aber kann ned drauf zugreifen...
Beitrag von: Krankerippe am 16. Januar 2008, 20:57:47 Uhr
öhm Grundsatzfrage:  Vista oder XP?
Titel: Re: Freigeben aber kann ned drauf zugreifen...
Beitrag von: gandal am 17. Januar 2008, 11:17:50 Uhr
Es gibt zwei Stellen, an denen die Berechtigung erteilt werden muß.

Das ist einmal die Freigabe und zum anderen die Sicherheitseinstellungen.
Es greift immer die Einstellung mit den Rechten, welche weniger sind !

Die Freigabe regelt grundsätzlich, ob ein Datenträger/Verzeichnis im Netz sichtbar ist und wie darauf zugegriffen werden kann.
Die Sicherheitseinstellungen regeln den Zugriff auch ohne Freigaben und Netzverbindungen.

Ein Freigabe bleibt für den Zugriff immer unberücksichtigt, wenn man lokal am Rechner arbeitet.
Die Freigabe ist praktisch der erste Türsteher, wenn man aus dem Netz kommt. In Abhängigkeit der Anforderung prüft es seinen Regelsatz und erlaubt oder verbietet eine weitere Verarbeitung.
Nun kommt der zweite Türsteher (Sicherheitseinstellungen) der auch nur diesen Regelsatz berücksichtigt. Er kann durchaus eine erteilte Erlaubnis von Türsteher 1 wieder aufheben.