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Software => Spiele => Thema gestartet von: Lu4ap am 29. März 2009, 20:44:38 Uhr

Titel: Rückgabe Recht
Beitrag von: Lu4ap am 29. März 2009, 20:44:38 Uhr
Hallo an alle,

ich habe ein kleines Problem. Ich habe meinem Bruder vor knapp 1 1/2 Wochen bei Saturn das Game "Call of Duty - World at War" gekauft jedoch läuft das nicht auf seinen Rechner daher will ich das zurück geben. Jedoch ist das Game schon auf, kann ich das bedenken los zurück geben weil die Kassierien hat mir damals gesagt nur wenn es verpackt ist.

MFG Panther_9285
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Beitrag von: slaves am 29. März 2009, 21:17:53 Uhr
der saturn nimmt keine spiele/dvds/cds zurück, die schon geöffnet wurden( da sie ja dann an wert verlieren und sie nicht mehr als neuware verkauft werden können)....kannst es versuchen aber es wird net klappen ;)
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Beitrag von: gschissenberger am 29. März 2009, 22:44:42 Uhr
wird nicht zurückgenommen.

Zitat von: slaves am 29. März 2009, 21:17:53 Uhr
da sie ja dann an wert verlieren und sie nicht mehr als neuware verkauft werden können

hat wohl eher mit serialkeys und co. zu tun...
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Beitrag von: J.C. am 30. März 2009, 11:18:34 Uhr
Das ist zwar albern, aber sag du bist mit den AGB nicht einverstanden. Denn diese erst nach dem Öffnen der Verpackung der Software lesbar...
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Beitrag von: gschissenberger am 30. März 2009, 11:35:00 Uhr
genial!  :D
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Beitrag von: Lu4ap am 30. März 2009, 11:49:40 Uhr
Aber in den AGB steht nix drin über Rückgabe von Spielen habe gerade geguckt!!!
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Beitrag von: J.C. am 30. März 2009, 13:01:13 Uhr
nein, aber wenn du den AGB nicht zustimmt, so muss doch der Kauf rückgängig gemacht werden können.

So ein Kauf ist schließlich ein Vertrag zwischen dir und dem Anbieter. Die Vertragsbedingung kannst du aber bei Software vor dem Kauf gar nicht einsehen.
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Beitrag von: American am 30. März 2009, 13:13:48 Uhr
saturn wird sich da nicht drauf einlassen, das spiel ist geöffnet und somit können die es nicht weiter verkaufen.
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Beitrag von: slaves am 30. März 2009, 14:48:12 Uhr
Aber das mit den AGBs kann man eigentlich nur bringen, wenn man beweisen kann, dass ein Irrtum (nach §119 Abs.1 glaub ich
) vorliegt, somit die Willenserklärung nichtig wird und man den Kaufvertrag anfechten kann..... man müsste sich nur überlegen obs das wirklich wert ist ;)
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Beitrag von: Lu4ap am 30. März 2009, 15:06:53 Uhr
Ich werde es ja gleich sehen wenn ich gleich hin fahren werde!!!!
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Beitrag von: J.C. am 30. März 2009, 15:26:37 Uhr
ich glaub da ehrlich gesagt auch nicht dran... - es hängen ja auch überall Schilder rum die daruf hinweisen, oder?

Aber ein guten Auftreten ist die halbe Miete. Ich hab vor ~14? Jahren Drakan in einem Kaufhaus kaufen wollen. Die wolltens mir absolut nicht verkaufen weil die USK ab 16 draufgedruckt hatte... mein Auftritt hatte damals versagt^^
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Beitrag von: NEMESIS am 30. März 2009, 16:18:53 Uhr
Apropos USK, man kann ja auch sagen, dass das der Neffe oder Sohn gekauft hat, der nicht das entsprechende Alter besitzt.
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Beitrag von: No_Name am 30. März 2009, 17:02:48 Uhr
Ja, wenn du ein Kind unter der FSK mit nimmst und er bestätigt er habees gekauft, werden die ganz schnell das Ding zurück nehmen, da denen sonst noch viel mehr Ärger drohen könnte  ;)
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Beitrag von: slaves am 30. März 2009, 17:36:40 Uhr
also ich habs ja immer so gemacht, dass ich geschaut hab wer an der kasse saß.... bei den älteren frauen gings immer am besten, die schaun da nie drauf ;)
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Beitrag von: J.C. am 30. März 2009, 17:47:46 Uhr
Zitat von: No_Name am 30. März 2009, 17:02:48 Uhr
Ja, wenn du ein Kind unter der FSK mit nimmst und er bestätigt er habees gekauft, werden die ganz schnell das Ding zurück nehmen, da denen sonst noch viel mehr Ärger drohen könnte  ;)
Das wäre genial!

Naja, bei der Sache mit der USK damals bei mir war ich im Recht. (es war dann doch "nur" vor 10 Jahren^^) Bis 2003 waren die USK Einstufungen nur Empfehlungen.

Aber die FSK18 Sache so wie No_name sie beschreibt wäre ne ziemlich krumme Tour. Hinterher suchen die die Videoaufnahmen ab whatever, ist ja schließlich ein ganz brisantes Thema.
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Beitrag von: DocFellatio am 30. März 2009, 18:03:32 Uhr
Also ich kenne da "jemanden" der vor zwei Jahren mal in einem großen, deutschen "IchbindochnichtblödMarkt" HL2 gekauft hat. Da hat "er" denen gesagt, dass sein Laufwerk die DVD nicht lesen kann und die haben "ihm" ein neues Spiel mitgegeben. Seitdem hat "er" zwei Steam Accounts ;)

Das neue Spiel könnte man dann zum guten Preis verkaufen...
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Beitrag von: NEMESIS am 30. März 2009, 18:25:04 Uhr
Zitat von: J.C. am 30. März 2009, 17:47:46 Uhr
Aber die FSK18 Sache so wie No_name sie beschreibt wäre ne ziemlich krumme Tour. Hinterher suchen die die Videoaufnahmen ab whatever, ist ja schließlich ein ganz brisantes Thema.

Naja, was solls. Dann hat sich der Kleine halt geirrt ;D
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Beitrag von: gschissenberger am 30. März 2009, 19:32:32 Uhr
Zitat von: NEMESIS am 30. März 2009, 16:18:53 Uhr
Apropos USK, man kann ja auch sagen, dass das der Neffe oder Sohn gekauft hat, der nicht das entsprechende Alter besitzt.
ihr seit echt einfallsreich!
denke das müsste gehen.

Zitat von: AMDuser am 30. März 2009, 18:03:32 Uhr
Also ich kenne da "jemanden" ...
na was "du" für leute kennst.  ;D

Titel: Antw:Rückgabe Recht
Beitrag von: No_Name am 31. März 2009, 11:58:55 Uhr
Zitat von: J.C. am 30. März 2009, 17:47:46 Uhr
Aber die FSK18 Sache so wie No_name sie beschreibt wäre ne ziemlich krumme Tour. Hinterher suchen die die Videoaufnahmen ab whatever, ist ja schließlich ein ganz brisantes Thema.

Also die werden deswegen wohl kaum ihre Videobänder rausholen  ;)
Aber damit haste einen Grund  ;D
Titel: Antw:Rückgabe Recht
Beitrag von: Lu4ap am 08. April 2009, 14:25:40 Uhr
Also ich habe das Spiel zurück geben können und habe dafür ein Gamepad gekuft und rest betrag ausgezahlt bekommen. Also einfach hingehen sagen es geht nicht und was einiger massen billiges kaufen und Restgeld mitnehmen!!!