Nach fast drei Jahren hat es Holger Voss geschafft: In letzter Instanz hat der Bundesgerichtshof eine Beschwerde der Deutschen Telekom abgewiesen. Damit wird ein Urteil des Landgerichts Darmstadt rechtskräftig, wonach der Provider verpflichtet ist, die IP-Adresse des Münsteraners zu löschen, sobald die Verbindung getrennt wird.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/80614/from/rss09
Wenn Ihr wissen wollt wielange Euer Provider die IP-Adresse speichert dann schaut mal hier:
http://www.daten-speicherung.de/index.php/datenspeicherung/unternehmen